Viele Kunden, die mich über Internetsuchen finden, sprechen mich auf notariell beglaubigte Übersetzungen an. Das hat mich stutzig gemacht. Warum „notariell“?

Lassen Notare auch Übersetzungen anfertigen? Oder gibt es bestimmte Arten von Übersetzungen, die man von einem Notar beglaubigen lassen muss? Denn für in Deutschland genutzte Übersetzungen reicht es, dass ich als beeidigter oder ermächtigter Übersetzer die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung bestätige! Was hat es also damit auf sich?

Notare haben mit Übersetzungen nichts zu tun

Notare fertigen keine Übersetzungen. Wenn Sie eine Urkunde in einer Fremdsprache haben, wenden Sie sich an Leute wie mich, denn ich bin ein für die Berliner Gerichte und Notare ermächtigter Übersetzer.

Wenn ein notariell beglaubigtes Dokument aus Deutschland im Ausland verwendet werden soll, rufen sie auch mich an und. Ich übersetze dann den Inhalt des Dokuments, die Beglaubigung des Notars und lassen mit Sicherheit meine Bestätigung (also meine Formel, dass die Übersetzung richtig und vollständig ist) noch überbeglaubigen oder legalisieren.

Wann sitzen Notare mit im Boot?

In einigen Ländern z. B. in Südamerika bestätigen Notare die Richtigkeit und Vollständigkeit einer Übersetzung, da sie sich zuvor von der Eignung der Übersetzerin oder des Übersetzers überzeugt haben. In Deutschland übernehmen die Gerichte diese Prüfung. In Südamerika tragen Notare diese Verantwortung. Der Grund für die Suche nach notariell beglaubigten Übersetzungen ist wahrscheinlich folgender. Man traut eine Beglaubigung bei Dokumenten nur Autoritäten wie Ämtern oder Notaren zu.

Notarielle Übersetzung oder Übersetzung für einen Notar?
Dieser Notar hat sich vergewissert, dass alle Vertragsparteien einander verstehen.

Es ist natürlich richtig, dass ein Notar oder eine Notarin Sicherheit und rechtliche Autorität aufweist. Dennoch gibt es keine notarielle Übersetzung an sich. Notare setzen Urkunden und Dokumente auf, um für Rechtssicherheit, z. B. bei Immobilienverkäufen oder Erbschaften zu sorgen. Bei der beglaubigten Übersetzung handelt es sich auch nicht um eine Beglaubigung, wie sie ein Notar oder eine Notarin vornehmen würde, sondern um Übersetzungen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit bestätigt oder bescheinigt wird. Schließlich werden diese von qualifizierten Übersetzerinnen, die hierzu einen Eid geleistet haben und somit von einem zuständigen Gericht ermächtigt wurden, angefertigt.

Auch die notarielle Übersetzung kommt vom beeidigten Übersetzer

Es sind die Notare selbst, die auf die Dienstleistungen eines solchen ermächtigten Übersetzers zurückgreifen müssen. Auch ich hatte bereits des Öfteren mit Notaren zu tun und wurde von ihnen zum Übersetzen und Dolmetschen beim Abschluss von Kaufverträgen hinzugezogen.

Wenn Sie einen Übersetzer oder einen Dolmetscher für Ihren Notartermin benötigen, setzen Sie sich mit mir in Verbindung.


Sind Sie selbst Notar oder Notarin und benötigen einen Partner, der Ihnen zügig Übersetzungen mit Bescheinigung liefert und nach JVEG-Vorgaben abrechnet, dann können Sie sich gern an mich wenden.


Hier finden Kunden alle Informationen zu beglaubigten Übersetzungen, auch wenn kein Notar erforderlich ist. Zahlen Sie den Notar für die Leistung, die Sie benötigen und nicht für die beglaubigten Übersetzungen. Die Kosten können Sie so um ein gutes Stück reduzieren.

Wenn Sie Fragen haben, setzen Sie sich gern mit mir per E-Mail an beglaubigt@imasol.info in Verbindung.